Unsere Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau, dessen Schulgebäude 1895 errichtet wurde, wird derzeit von 113 Kindern in sechs Klassen besucht, welche von neun Lehrern unterrichtet werden. Die Schülerschaft setzt sich überwiegend aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Schule, Kindern aus dem ländlichen Peniger Ortsteil Tauscha sowie aus dem Nachbarort Burgstädt zusammen. Für das erfolgreiche Lernen ist eine ausgeglichene, harmonische und von freundschaftlichem Umgang geprägte Atmosphäre unerlässlich. Unsere Schüler bekommen dafür von der Schulleiterin Frau Schreckenbach sowie den weiteren Lehrern Frau Menzel, Frau Zopf, Frau Kasten, Herrn Kolbe, Herrn Ziller, Frau Lange, Frau Meding und Frau Rebner die notwendigen Werte und Normen auf vielfältige Art und Weise vermittelt. Leistungsstarke sowie leistungsschwache Schüler werden durch differenzierte Unterrichtsführung, regelmäße Teilnahme am Förderunterricht, in unseren Arbeitsgemeinschaften und durch Integrationsmaßnahmen mit Erfolg gefördert. Nachmittags werden eine Vielzahl von Ganztagsangeboten, wie z.B. Sport, Chor, Theater, Natur, Zaubern, Englisch, Lesen etc. zur Verfügung gestellt, welche auch zahlreich von unseren Schülern genutzt werden. Außerdem nehmen unsere Kinder mit großer Einsatzbereitschaft und Freude an vielfältigen kulturellen Veranstaltungen teil. Dies umfasst z. B. Beiträge und Bühnenprogramme für unsere Gemeinde, diverse sportliche Wettkämpfe auch in Zusammenarbeit mit den benachbarten Schulen, Matheolympiaden, Informatikwettbewerbe, Tage der offenen Tür, Schulfeste, Talentefeste oder Lesewettbewerbe. Unser Schulprogramm soll den Kindern ein intensives und freudvolles Lernen ermöglichen.
Schuljahr 2023/2024:
Absage Familienfest 13.09.2023
Liebe Eltern,
aufgrund der Wettervorhersage für Mittwoch sagen wir unser Familienfest erneut AB.
Die zusammengesparten Spendengelder (fast 1.000 Euro) aus den Feierlichkeiten sollten in Hüpfburgenlandschaften, Rodeo-Bulle und Riesenfußball für die Kinder investiert werden. Bei schlechtem/nassem Wetter müssten wir alle Attraktionen sperren oder könnten diese aufgrund von erhöhtem Verletzungsrisiko nicht mehr nutzen. Dies wäre, in unseren Augen, vergeudet. Des Weiteren scheint uns eine Eltern-Kind-Olympiade im Haus und Grillen unterm Dach wenig feierlich und eher ungemütlich als wertvoll.
Wir werden die Tombola auf den Tag der offenen Tür/Adventscafé im Dezember verschieben und das Hüpfburgengeld in das nächste Familienfest mit einfließen lassen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken den angemelden Helfern für ihre zugesagte Schulunterstützung – wir brauchen Sie wieder.
Schulstart:
Am 19. August 2023 heißen wir unsere neuen Schulanfänger willkommen.
Am ersten Schultag, dem 21. August 2023, werden um 7:30 Uhr alle Schülerinnen und Schüler begrüßt. Für alle Klassen wird in der ersten Woche Unterricht beim Klassenlehrer gehalten, um den Stundenplan, die Bücher, alle wichtigen Informationen und das Methodentraining zu erhalten. Unterrichtsende in dieser Woche ist für alle 11:20 Uhr.
Schulanmeldung Einschulung 2024:
Liebe Eltern,
die Schulanmeldung zur Einschulung der Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, findet am
Dienstag, dem 05.09.2023 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Donnerstag, dem 07.09.2023 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule statt.
Sollte Ihnen die Wahrnehmung dieser Termine auf Grund von Abwesenheit (z.B. Urlaub) nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache.
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden!
Auch wenn Ihr Kind später eingeschult werden soll, müssen Sie Ihr Kind dennoch in der Schule anmelden, wenn es das Einschulungsalter erreicht hat. Der Schulleiter wird die Entscheidung über eine Zurückstellung in Abstimmung mit den Eltern und dem Schularzt treffen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis 30.09.2024 vollenden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig angemeldet werden, gelten dann jedoch als schulpflichtig.
Die Termine für die Einschulungsuntersuchung werden bei der Schulanmeldung vereinbart.
Zur Schulanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Schüleraufnahmebogen (bitte bereits vollständig ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben zur Anmeldung mitbringen → das Formular wird im August im Kindergarten Mühlau ausgeteilt bzw. steht hier zum Download bereit),
- Nachweis des alleinigen bzw. gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern.
Sollten Sie einen Hortplatz benötigen, müssen Sie Ihr Kind zusätzlich in dem Hort anmelden, den das Kind besuchen soll. Mit der Schulanmeldung steht Ihnen nicht automatisch ein Hortplatz zur Verfügung. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte direkt mit dem Hort in Verbindung (Tel: 03722/87221).
Für Rückfragen steht Ihnen die Grundschule Mühlau gern unter der Telefonnummer: 03722/95312 oder per Mail unter: gsheine@stadt-burgstaedt.de zur Verfügung.
Information des Lasub zum Aufnahmeverfahren bei Schulen mit gemeinsamen Schulbezirk: Info_gemeinsamer_Schulbezirk
28.04.2023: Änderung E-Mail-Adresse
Wir sind ab sofort ausschließlich unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar:
gsheine@stadt-burgstaedt.de
Die bisherige t-online-Adresse ist nicht mehr gültig!
Schülerbeförderung:
Für Kinder, die zum Schulbesuch einen Bus benötigen, hat der Verkehrsverbund Mittelsachsen zur Beantragung der Schülerbeförderung ein Online-Portal eingerichtet. Hier finden Sie zur Erläuterung einen Elternbrief dazu: Elternbrief_Schülerbeförderung
Mittagsversorgung:
Sehr geehrte Eltern,
Familien mit einem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes können über das Bildungs- und Teilhabepaket des Landkreises Mittelsachsen Zuschüsse zur Finanzierung des Mittagessens Ihrer Kinder erhalten. Unter dem folgenden Link finden Sie die notwendigen Formulare und Informationen zur Beantragung:
Anmeldung ukrainische Schüler:
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlinemeldeportal eingerichtet. Das Portal wird ab dem 25.03.2022, um 8:00 Uhr, unter folgendem Link zu erreichen sein: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.