Wir stellen uns vor...

Unsere Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau, dessen Schulgebäude 1895 errichtet wurde, wird derzeit von 103 Kindern in sechs Klassen besucht, welche von elf Lehrern unterrichtet werden. Die Schülerschaft setzt sich überwiegend aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Schule sowie den Nachbarorten Burgstädt, Penig oder Limbach zusammen. Für das erfolgreiche Lernen ist eine ausgeglichene, harmonische und von freundschaftlichem Umgang geprägte Atmosphäre unerlässlich. Unsere Schüler bekommen dafür von der Schulleiterin Frau Schreckenbach sowie den weiteren Lehrern die notwendigen Werte und Normen auf vielfältige Art und Weise vermittelt. Leistungsstarke sowie leistungsschwache Schüler werden durch differenzierte Unterrichtsführung, regelmäße Teilnahme am Förderunterricht, in unseren Arbeitsgemeinschaften und durch Integrationsmaßnahmen mit Erfolg gefördert. Nachmittags werden eine Vielzahl von Ganztagsangeboten, wie z.B. Sport, Chor, Theater, Natur, Zaubern, Englisch, Lesen etc. zur Verfügung gestellt, welche auch zahlreich von unseren Schülern genutzt werden. Außerdem nehmen unsere Kinder mit großer Einsatzbereitschaft und Freude an vielfältigen kulturellen Veranstaltungen teil. Dies umfasst z. B. Beiträge und Bühnenprogramme für unsere Gemeinde, diverse sportliche Wettkämpfe auch in Zusammenarbeit mit den benachbarten Schulen, Matheolympiaden, Informatikwettbewerbe, Tage der offenen Tür, Schulfeste, Talentefeste oder Lesewettbewerbe. Unser Schulprogramm soll den Kindern ein intensives und freudvolles Lernen ermöglichen.

Termine und Informationen

Schuljahr 2024/2025:

Schulstart:

Am 3. August 2024 heißen wir unsere neuen Schulanfänger willkommen.

Am ersten Schultag, dem 5. August 2024, werden um 7:30 Uhr alle Schülerinnen und Schüler begrüßt. Für alle Klassen wird in der ersten Woche Unterricht beim Klassenlehrer gehalten, um den Stundenplan, die Bücher, alle wichtigen Informationen und das Methodentraining zu erhalten. Unterrichtsende in dieser Woche ist für alle 11:20 Uhr.

Schuljahr 2023/2024:

Sommerferien vom 20. Juni bis 2. August 2024

19.12.2023: Preiserhöhung Mittagessen

Sehr geehrte Eltern,

ab 1. Februar 2024 erhöht unser Essenanbieter Menü & Party Express Lars Kurth GmbH die Preise für die Mittagsversorgung. Anbei finden Sie eine Elterninformation dazu: Preiserhöhung Mittagsversorgung

28.04.2023: Änderung E-Mail-Adresse

Wir sind ab sofort ausschließlich unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar:

gsheine@stadt-burgstaedt.de

Die bisherige t-online-Adresse ist nicht mehr gültig!

Schülerbeförderung:

Für Kinder, die zum Schulbesuch einen Bus benötigen, hat der Verkehrsverbund Mittelsachsen zur Beantragung der Schülerbeförderung ein Online-Portal eingerichtet. Hier finden Sie zur Erläuterung einen Elternbrief dazu: Elternbrief_Schülerbeförderung

Mittagsversorgung:

Sehr geehrte Eltern,

Familien mit einem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes können über das Bildungs- und Teilhabepaket des Landkreises Mittelsachsen Zuschüsse zur Finanzierung des Mittagessens Ihrer Kinder erhalten. Unter dem folgenden Link finden Sie die notwendigen Formulare und Informationen zur Beantragung:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/bildungspaket-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-empfaenger-von-sozialhilfe-kinderzuschlag-wohngeld.html

Anmeldung ukrainische Schüler:

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlinemeldeportal eingerichtet. Das Portal wird ab dem 25.03.2022, um 8:00 Uhr, unter folgendem Link zu erreichen sein: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.