Liebe Eltern,
die Schulanmeldung zur Einschulung der Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, findet am
Dienstag, dem 08.09.2026 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Donnerstag, dem 10.09.2026 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule statt.
Sollte Ihnen die Wahrnehmung dieser Termine auf Grund von Abwesenheit (z.B. Urlaub) nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache.
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden!
Auch wenn Ihr Kind später eingeschult werden soll, müssen Sie Ihr Kind dennoch in der Schule anmelden, wenn es das Einschulungsalter erreicht hat. Die Schulleiterin wird die Entscheidung über eine Zurückstellung in Abstimmung mit den Eltern und dem Schularzt treffen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis 30.09.2027 vollenden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig angemeldet werden, gelten dann jedoch als schulpflichtig.
Zur Schulanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Schüleraufnahmebogen (bitte bereits vollständig ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben zur Anmeldung mitbringen → das Formular wird im Kindergarten Mühlau ausgeteilt bzw. steht hier zum Download bereit: )
- Nachweis des alleinigen bzw. gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern,
- Nachweis des Masernimpfschutzes.
Den Termin für die Einschulungsuntersuchung können Sie ab sofort über das Buchungsportal des Gesundheitsamtes bereits vorab online vereinbaren:
Link zum Terminportal: https://mitdenken.sachsen.de/1061944
Bitte teilen Sie uns zur Schulanmeldung dann Ihren Termin mit.
Falls Sie ein Kind mit Wohnsitz in einem anderen Schulbezirk (z.B. aus Nachbarorten) an der Grundschule Mühlau anmelden wollen, können Sie einen begründeten Ausnahmeantrag zur Beschulung außerhalb des festgelegten Grundschulbezirks stellen. Das Landesamt für Schule und Bildung entscheidet dann gemeinsam mit den betreffenden Schulleitungen über die Aufnahme. Bitte reichen Sie dazu folgendes Formular bei uns ein:
Sollten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden wollen, müssen Sie dennoch die staatliche Grundschule des zuständigen Schulbezirks darüber informieren:
Wenn Sie einen Hortplatz benötigen, müssen Sie Ihr Kind zusätzlich in dem Hort anmelden, den das Kind besuchen soll. Mit der Schulanmeldung steht Ihnen nicht automatisch ein Hortplatz zur Verfügung. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte direkt mit unserem Hort in Verbindung.
Bei Rückfragen hilft Ihnen unser Sekretariat unter der Telefonnummer: 03722 95312 oder per Mail: gsheine@stadt-burgstaedt.de gern weiter.